Angepasst

Orthopädische Zurichtungen

Wir beraten Sie professionell in unserem spezialisierten Schuhfachgeschäft!

Unter einer orthopädischen Schuhzurichtung versteht man eine fix eingebaute Veränderung an einem Konfektionsschuh.

Dabei können zum Beispiel Teile der Sohle oder des Oberteils modifiziert werden. Die Schuhzurichtung bietet eine gute Möglichkeit der Versorgung, wenn Einlagen alleine nicht ausreichen, aber noch kein orthopädischer Maßschuh benötigt wird.

Die Gebrauchsanweisung unserer orthopädischen Schuhzurichtungen können Sie hier herunterladen: 2024-03 Gebrauchshinweise Schuhzurichtungen

Je nach Beschwerdebild gibt es eine Vielzahl an möglichen Umbauten. Von einigen umgebauten Schuhen haben wir hier Fotos für Sie vorbereitet. Zum Beispiel kann bei einem Beckenschiefstand eine Erhöhung in der Sohle verbaut werden, oder wir ergänzen bei hochgradigen (kindlichen) Knickfüßen eine Verstärkung im Schaftbereich sowie eine seitliche Sohlenverbreiterung. Auch bei Arthrosen im Sprunggelenk oder Knie können die Änderungen im Schuh zu einer großen Erleichterung führen. Bei starken Vorfußschmerzen kann punktuell von unten weichgelegt und mit einer Sohlenversteifung die Abrollung unterstützt werden.

Eine zusätzliche punktuelle Weichlegung im Vorfuß unter der Einlage
Eingebauten Einlagen in Finn-Pantoffeln
Für eine bessere Stabilität kann die Sohle verbreitert werden
Auch in Birkenstock sind Sohlenumbauten möglich
Bei Vorfuß-Schmerzen können Abrollsohlen helfen
Bei Kniebeschwerden kann die Sohle von Schuhen schräg gestellt werden

Meistens ist es sinnvoll, die Änderungen am Schuh mit eingebauten Einlagen zu ergänzen. Durch eine optimale Abstimmung mit dem Schuh können diese ihr volles Potential entfalten.

Für Schuhzurichtungen ist es wichtig, einen neuwertigen Schuh zu verwenden, der den Anforderungen eines gesunden, guten Schuhs entspricht (genügend Platz im Zehenraum, gutes Gelenkstück, fester Halt im Fersenbereich, etc). In unserem Schuhfachgeschäft bieten wir eine große Auswahl an geeigneten Schuhen und beraten wir Sie gerne dementsprechend.

Orthopädische Schuhzurichtungen können im Regelfall direkt von uns mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Abgesehen von den bereitgestellten Schuhen fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Bei einer Erstversorgung benötigen wir eine Verordnung von einem Facharzt, weitere Versorgungen können dann auch vom praktischen Arzt verordnet werden.

Alle Schuhumbauten werden direkt in unserer Fachwerkstätte durchgeführt. Je nachdem, welche Änderung durchgeführt wird, kann der Arbeitsablauf sehr unterschiedlich aussehen. Hier haben wir exemplarisch einige Sohlen- und Schaft-Umbauten in der Entstehung fotografiert. Bei allen Zurichtungen legen wir neben der Funktion auch hohen Wert auf ein möglichst unauffälliges Erscheinungsbild.

Adresse

Fuß & Schuh SCHEIDL
Hauptstraße 26
2221 Groß-Schweinbarth

Öffnungszeiten

Mo–Mi, Fr: 8–12 und 14–18 Uhr
(Werkstätte nur bis 17 Uhr besetzt)
Do: 8–15 Uhr

Telefon

+43 2289 2395
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