wissenswert

Krankenkassen

Wir helfen Ihnen gerne bei der Bewilligung Ihrer Heilbehelfe!

Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen!

(ÖGK, SVS-LW, SVS-GW, BVAEB, AUVA, PVA, KFA sowie verschiedenste Betriebskrankenkassen)

Hinweise zu orthopädischen Maßeinlagen

Der Selbstbehalt für orthopädische Einlagen im Jahr 2024 beträgt € 40,40. Dieser ist je nach Krankenkasse entweder bei uns im Betrieb zu zahlen, oder wird ihnen direkt von der Krankenkasse bei Ihrer Jahresvorschreibung verrechnet.

  • Bei der ÖGK ist derzeit der Bezug von 2 Paar orthopädischen Einlagen pro Kalenderjahr möglich,
  • bei der SVS-LW bis zu 4 Paar pro Kalenderjahr,
  • bei der BVAEB 1 Paar alle 12 Monate,
  • bei allen anderen Kassen 1 Paar alle 12 Monate.

ACHTUNG: Diese Angaben sind Erfahrungswerte, es besteht kein Rechtsanspruch!

Hinweise zu orthopädischen Maßschuhen

Bei einer Erst-Versorgung von orthopädischen Maßschuhen benötigen Sie eine Verordnung vom Facharzt mit genauer fußspezifischer Diagnose.

Mit dieser Verordnung, Fotos von den Füßen und einem Blaudruck / einer Trittspur kann von uns ein Kostenvoranschlag zur Bewilligung eingereicht werden. (Bei Folge-Versorgungen kann die Verordnung für den Kostenvoranschlag bei den meisten Krankenkassen – außer BVAEB – vom Hausarzt ausgestellt werden und es müssen auch keine Fotos und Abdrücke mehr eingeschickt werden.)

Bis der Kostenvoranschlag von der Krankenkasse bearbeitet ist, dauert es üblicherweise zwischen einer und vier Wochen.

Der Eigenanteil bei orthopädischen Maßschuhen liegt bei den meisten Krankenkassen derzeit bei € 58,14 und wird auf der Bewilligung genau ausgewiesen.

Der Aufwand für spezielle Modellvarianten – wie z.B. Schuhe mit Klettverschluß, außergewöhnliche Lederkombinationen, …  – wird von den Krankenkassen nicht übernommen. Über die Höhe der konkret anfallenden Kosten informieren wir Sie beim Anmesstermin.

Bei den meisten Krankenkassen ist der Bezug von einem Paar orthopädischer Maßschuhe pro Kalenderjahr möglich, wobei für das erste Paar nach der Erst-Versorgung bereits nach 3 Monaten vorgezogen um Bewilligung eingereicht werden kann, da dieses als Wechselpaar dient.

 

Adresse

Fuß & Schuh SCHEIDL
Hauptstraße 26
2221 Groß-Schweinbarth

Öffnungszeiten

Mo–Mi, Fr: 8–12 und 14–18 Uhr
(Werkstätte nur bis 17 Uhr besetzt)
Do: 8–15 Uhr

Telefon

+43 2289 2395
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